Landgericht Köln, 2019-12-20, 18 O 218/19

18 O 218/19Kantonsgericht20.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 218/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-20

Aktenzeichen: 18 O 218/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:1220.18O218.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 09.07.2019, 18 O 218/19, wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis, die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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