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31 O 385/18•Landgericht Köln, 2020-06-16, 31 O 385/18
Entscheidungsdatum: 2020-06-16
Aktenzeichen: 31 O 385/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0616.31O385.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 1.952,55 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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