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214 O 355/20•Landgericht Köln, 2020-08-27, 214 O 355/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-27
Aktenzeichen: 214 O 355/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0827.214O355.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Auf den Antrag vom 27.08.2020 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der
Anlage ASt 1
aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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