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28 O 238/20•Landgericht Köln, 2020-11-04, 28 O 238/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-04
Aktenzeichen: 28 O 238/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1104.28O238.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 10.8.2020, 28 O 238/20, wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 9.7.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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