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84 O 153/20•Landgericht Köln, 2020-12-16, 84 O 153/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-16
Aktenzeichen: 84 O 153/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1216.84O153.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Die einstweilige Verfügung der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 15.09.2020 (84 O 153/20) wird mit der Maßgabe bestätigt, dass die im Tenor zu Ziffer 1. b) wiedergegebene ASIN „B0#####JFK“ richtig „B0#####JF8“ lauten muss.
Die Antragsgegnerin trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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