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34 T 159/20•Landgericht Köln, 2020-12-29, 34 T 159/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-29
Aktenzeichen: 34 T 159/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:1229.34T159.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilkammer
Der Antrag der Betroffenen auf Feststellung, dass die Haftanordnung des Amtsgerichts N. vom 02.12.2020 (Az. 68 XIV (B) 13/20) sie in ihren Rechten verletzt hat, wird zurückgewiesen.
Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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