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120 Qs 3-4/21•Landgericht Köln, 2021-01-29, 120 Qs 3-4/21
120 Qs 3-4/21Kantonsgericht29.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-29
Aktenzeichen: 120 Qs 3-4/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0129.120QS3.4.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. große Strafkammer
Auf die Beschwerde der Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 22.12.2020 – 60 Ls-253 Js 46/19-259/20 – aufgehoben. Der Antrag der Nebenklägerin auf Akteneinsicht wird abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierfür notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
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