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28 O 237/20•Landgericht Köln, 2021-03-16, 28 O 237/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-16
Aktenzeichen: 28 O 237/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0316.28O237.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkamme
Der Antrag auf gerichtliche Anordnung der Zulässigkeit der Auskunftserteilung gemäß § 14 Abs. 4 TMG wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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