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323 KLs 3/21•Landgericht Köln, 2021-05-03, 323 KLs 3/21
Entscheidungsdatum: 2021-05-03
Aktenzeichen: 323 KLs 3/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0503.323KLS3.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen, davon in zwei Fällen in nicht geringer Menge, jeweils in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln, davon einmal in nicht geringer Menge, unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.10.2020 (Az. 580 Ds 24/20) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Er wird ferner wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und drei Monaten
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, §§ 52, 53, 55 StGB
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