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151 Ns 66/20•Landgericht Köln, 2021-06-10, 151 Ns 66/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-10
Aktenzeichen: 151 Ns 66/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0610.151NS66.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. kleine Strafkammer
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 14.05.2020 (Az. 82 Ls 11/20) im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte unter Einbeziehung der rechtskräftigen Strafen aus den Verfahren Amtsgericht Gummersbach 83 Ds 228/19 (Urteil vom 03.09.2019) sowie Amtsgericht Gummersbach 83 Cs 329/19 (Strafbefehl vom 08.10.2019) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Gebühr für das Berufungsverfahren wird reduziert um ½. In dieser Höhe werden die notwendigen Auslagen des Angeklagten erstattet.
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