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29 S 32/21•Landgericht Köln, 2021-06-28, 29 S 32/21
Entscheidungsdatum: 2021-06-28
Aktenzeichen: 29 S 32/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0628.29S32.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn (27 C 89/19) vom 13.01.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4.541,68 EUR festgesetzt.
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