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105 Ks 15/11•Landgericht Köln, 2021-09-22, 105 Ks 15/11
Entscheidungsdatum: 2021-09-22
Aktenzeichen: 105 Ks 15/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0922.105KS15.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer des Landgerichts Köln als Schwurgericht
Der Angeklagte ist des Mordes in zwei Fällen sowie eines jeweils tateinheitlich begangenen Verstoßes gegen das Waffengesetz (Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe ohne Erlaubnis) schuldig.
Er wird zu einer
lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe
verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger trägt der Angeklagte.
Angewandte Vorschriften
§§ 211 Abs. 2 Var. 4 und Var. 9, 52, 53 StGB, 52 Abs. 1 Ziffer 2b) WaffG
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