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31 O 54/20•Landgericht Köln, 2022-02-01, 31 O 54/20
Entscheidungsdatum: 2022-02-01
Aktenzeichen: 31 O 54/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0201.31O54.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der auf Zahlung gerichtete Widerklageantrag der Beklagten zu 1. ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, der Beklagten zu 1) allen Schaden zu ersetzen, der ihr aus der Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 03.01.2020, Az. 31 O 325/19, ab dem 30.06.2022 noch entstehen wird.
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