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117 Qs 25/22•Landgericht Köln, 2022-02-25, 117 Qs 25/22
Entscheidungsdatum: 2022-02-25
Aktenzeichen: 117 Qs 25/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0225.117QS25.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. gr. Strafkammer
In dem Ermittlungsvefahren wird die Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom 10.02.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 08.02.2022 (710 Gs 148/21) als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.
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