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109 Qs 15/21•Landgericht Köln, 2022-03-10, 109 Qs 15/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-10
Aktenzeichen: 109 Qs 15/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0310.109QS15.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 09.11.2021 aufgehoben und dem Beschwerdeführer auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl vom 27.09.2021 gewährt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die diesbezüglichen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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