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16 O 558/20•Landgericht Köln, 2022-03-16, 16 O 558/20
Entscheidungsdatum: 2022-03-16
Aktenzeichen: 16 O 558/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0316.16O558.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.375,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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