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116 Kls 4/21•Landgericht Köln, 2022-04-05, 116 Kls 4/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-05
Aktenzeichen: 116 Kls 4/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0405.116KLS4.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. große Strafkammer
Die Angeklagte H. und der Angeklagte A. sind des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in neunzehn Fällen schuldig.
Die Angeklagten H. und A. werden jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Die Angeklagten werden als Gesamtschuldner zur Zahlung von 2.315,64 € Schadensersatz an die Geschädigte Q, wohnhaft N xx, N1, verurteilt.
Das Urteil ist, soweit es auf Zahlung an die Geschädigte lautet, vorläufig vollstreckbar.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, die durch den Adhäsionsantrag vom xx.xx.xxxx angefallenen (besonderen) gerichtlichen Kosten, ihre notwendigen Auslagen, sowie die der B1 durch den Adhäsionsantrag vom xx.xx.xxxx entstandenen notwendigen Auslagen.
Gegen die Angeklagten H und A als Gesamtschuldner wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 19.450 € angeordnet.
Angewandte Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 1, 1. Var., 25 Abs. 2, 53, 54, 73 Abs. 1, 73c, 73d Abs.1 StGB
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