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14 O 163/22•Landgericht Köln, 2022-07-05, 14 O 163/22
Entscheidungsdatum: 2022-07-05
Aktenzeichen: 14 O 163/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0705.14O163.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
I.
Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung
v e r b o t e n,
ohne den Eintrag U. in den Meta-Daten, dort im Copyright-Vermerk und als Ersteller, auslesbar wie folgt:
Bilddatei entfernt
die auf Seite 2 bis Seite 136 der in der mit diesem Beschluss verbundenen Antragsschrift (Bl. 11 bis Bl. 145 d.A.) dargestellten Fotografien öffentlich zugänglich zu machen, wenn dies wie auf der Website W. geschieht, wie aus Seite 2 bis Seite 136 der beigefügten Antragsschrift (Bl. 11 bis Bl. 145 d.A.) ersichtlich.
II.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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