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16 O 74/22•Landgericht Köln, 2022-08-11, 16 O 74/22
Entscheidungsdatum: 2022-08-11
Aktenzeichen: 16 O 74/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0811.16O74.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien geschlossene Studienvertrag vom 15.05.2015 weder durch das Schreiben der Beklagten vom 20.07.2021 noch vom 22.07.2021 beendet wurde.
Es wird ferner festgestellt, dass der zwischen den Parteien geschlossene Studienvertrag vom 15.05.2015 auch nicht durch andere Beendigungsgründe endet, sondern zu unveränderten Bedingungen über den 22.07.2021 hinaus fortbesteht.
Die Kosten der Verweisung hat die Klägerin zu tragen; im Übrigen werden die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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