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25 O 256/21•Landgericht Köln, 2022-08-24, 25 O 256/21
Entscheidungsdatum: 2022-08-24
Aktenzeichen: 25 O 256/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0824.25O256.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.633,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.09.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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