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13 S 43/21•Landgericht Köln, 2023-01-04, 13 S 43/21
Entscheidungsdatum: 2023-01-04
Aktenzeichen: 13 S 43/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0104.13S43.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts Köln
Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.03.2021, 107 C 55/20, wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten zu1) und 3) werden verurteilt, an den Kläger 1.172,98 € zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2020 sowie vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 €. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 56%, im Übrigen der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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