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33 O 376/22•Landgericht Köln, 2023-05-05, 33 O 376/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-05
Aktenzeichen: 33 O 376/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0505.33O376.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
„wenn dies geschieht wie im Schriftsatz vom 14.01.2023 auf Blatt 6 – 8 unter bb) wiedergegeben (Bl. 210 – 212 d.A):“
lautet:
„wenn dies geschieht wie im Schriftsatz vom 04.01.2023 auf Blatt 6 – 8 unter bb) wiedergegeben (Bl. 210 – 212 d.A):“
„Nach diesen Grundsätzen ist der Antrag 1.c. hinreichend bestimmt.“
lautet:
„Nach diesen Grundsätzen ist der Antrag 1.a. hinreichend bestimmt.“
„Dabei beanstandet der Kläger unter den Anträgen 1.a. und 1.b die Übermittlung von Positivdaten an die W. und die eine diesbezüglich verwendete Klausel in den Datenschutzhinweisen.“
lautet:
„Dabei beanstandet der Kläger unter den Anträgen 1.a. und 1.b die Übermittlung von Positivdaten insbesondere an die W. und die L. R. GmbH und eine diesbezüglich verwendete Klausel in den Datenschutzhinweisen.“
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