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117 Qs 59/23•Landgericht Köln, 2023-07-12, 117 Qs 59/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-12
Aktenzeichen: 117 Qs 59/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0712.117QS59.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. große Strafkammer
wird die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln vom 04.07.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29.06.2023 (709 Gs 31/23) als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.
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