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30 O 164/22•Landgericht Köln, 2023-08-08, 30 O 164/22
Entscheidungsdatum: 2023-08-08
Aktenzeichen: 30 O 164/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0808.30O164.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.249,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Juli 2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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