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14 O 276/23•Landgericht Köln, 2023-12-22, 14 O 276/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-22
Aktenzeichen: 14 O 276/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:1222.14O276.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 13.06.2023, Az. 22-7314503-0-0, wird aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Amtsgerichts Coburg vom 13.06.2023, Az. 22-7314503-0-0, nur gegen Leistung der Sicherheit fortsetzen.
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