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14 O 348/21•Landgericht Köln, 2024-03-28, 14 O 348/21
14 O 348/21Kantonsgericht28.03.2024
Kein urheberrechtlicher Werkschutz für eine Fassadengestaltung wegen Entsprechungen im vorbekannten Formenschatz, die denselben Gesamteindruck aufweisen.
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 14 O 348/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0328.14O348.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Normen: UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
Kein urheberrechtlicher Werkschutz für eine Fassadengestaltung wegen Entsprechungen im vorbekannten Formenschatz, die denselben Gesamteindruck aufweisen.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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