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118 Qs 12/24•Landgericht Köln, 2024-07-02, 118 Qs 12/24
Entscheidungsdatum: 2024-07-02
Aktenzeichen: 118 Qs 12/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0702.118QS12.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Köln als Beschwerdekammer
Die Beschwerde der Insolvenzverwalterin vom 13.06.2024 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Beschwerdeführerin.
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