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6 S 79/24•Landgericht Köln, 2024-07-31, 6 S 79/24
Entscheidungsdatum: 2024-07-31
Aktenzeichen: 6 S 79/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0731.6S79.24.00
Dokumenttyp: Hinweisbeschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei einer Rücknahme der Berufung Gerichtsgebühren erspart werden können, vgl. Ziff. 1220, 1222 KV GKG.
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