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2 O 207/23•Landgericht Köln, 2024-08-21, 2 O 207/23
Entscheidungsdatum: 2024-08-21
Aktenzeichen: 2 O 207/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0821.2O207.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 10.07.2024 dahingehend berichtigt, dass der fünfte Absatz lautet:
Gegenstand der Klage ist außer dem Schmerzensgeld von mindestens 5.000 € im Wesentlichen ein Haushaltsführungsschaden, den die Klägerin mit 77 Stunden wöchentlich für die ersten 12 Wochen nach dem Unfall und mit 60% hiervon für die 15 Wochen danach beziffert, wobei sie an einem Tag pro Woche berufstätig ist.
Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.
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