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11 T 6/25•Landgericht Köln, 2025-04-07, 11 T 6/25
Entscheidungsdatum: 2025-04-07
Aktenzeichen: 11 T 6/25
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0407.11T6.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 09.01.2025 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln (281 M 891/24) vom 27.12.2024 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 15.01.2025 aufgehoben und die Pfändung des Flugzeugs vom Typ W. G200, Kennz. N01, Hersteller: V. N. Industries, Seriennr. N02 durch die Obergerichtsvollzieherin bei dem Amtsgericht Köln, Frau A. G., (Az.: 17 DR II 2116/24) vom 02.12.2024 für unzulässig erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Gläubigerin auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Vollziehung dieser Entscheidung wird bis zum Eintritt ihrer Rechtskraft ausgesetzt.
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