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88 O 1/26•Landgericht Köln, 2026-06-08, 88 O 1/26
Entscheidungsdatum: 2026-06-08
Aktenzeichen: 88 O 1/26
ECLI: ECLI:DE:LGK:2026:0608.88O1.26.00
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
wird der Tatbestand des Urteils der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 12.05.2026 gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 4 der Urteilsgründe statt:
"Der Kläger weist den Vorwurf der Beklagten, er handele nicht rechtsmissbräuchlich, zurück."
richtig heißt:
"Der Kläger weist den Vorwurf der Beklagten, er handele rechtsmissbräuchlich, zurück."
Köln, 08.06.2026 8. Kammer für Handelssachen
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