Landgericht Kleve, 1988-05-31, 6 S 336/87

6 S 336/87Kantonsgericht31.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 6 S 336/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-05-31

Aktenzeichen: 6 S 336/87

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:1988:0531.6S336.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. September 1987 verkündete Urteil des Amtsgerichts Emmerich wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß den Beklagten eine Räumungsfrist bis zum 31. Juli1988 gewährt wird.

Die Beklagten haben die Kosten der Berufung als Gesamtschuldner zu tragen.

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