Landgericht Kleve, 1995-12-22, 1 O 440/95

1 O 440/95Kantonsgericht22.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 1 O 440/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-12-22

Aktenzeichen: 1 O 440/95

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:1995:1222.1O440.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger DM 1.000,-- (i.W. eintausend Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 27.09.1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 100 %, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu1) trägt der Kläger zu 95 %, die Beklagte zu 1) zu 5 %.

Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 97,5 % und die Beklagte zu 1) zu 2.5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar

für die Beklagte zu 1) wegen der Kosten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.200,00 DM,

für die Beklagte zu 2) wegen der Kosten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300,00 DM,

für den Kläger ohne Sicherheitsleistung.

Der Beklagten zu 1) bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,00 DM abzuwenden, falls nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheit kann auch durch eine schriftliche, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erfolgen.

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