Landgericht Kleve, 1997-06-18, 4 S 30/97

4 S 30/97Kantonsgericht18.06.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 4 S 30/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-06-18

Aktenzeichen: 4 S 30/97

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:1997:0618.4S30.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 26.04.1996 unter Zurückwei-sung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 722,74 DM nebst 4 % Zinsen aus 407,74 DM seit dem 16.12.1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 68 % und die Beklagte 32 %, ausgenommen die Kosten der Beweisaufnahme, die der Beklagten auferlegt werden. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

Auf die schriftliche Niederlegung eines Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO verzichtet.

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