Landgericht Kleve, 1998-12-29, 3 O 317/98

3 O 317/98Kantonsgericht29.12.1998

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 3 O 317/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-12-29

Aktenzeichen: 3 O 317/98

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:1998:1229.3O317.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: StVG § 7, 17, PfIVG 3

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 12.695,34 DM nebst 10 % Zinsen seit dem 30.06.1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 15.500,00 DM.

Sicherheitsleistung kann auch durch schriftliche, selbstschuldnerische und unwiderruflich Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansassigen Bank oder Sparkasse erfolgen.

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