6 S 305/99•Landgericht Kleve, 2000-01-21, 6 S 305/99
Landgericht Kleve, 2000-01-21, 6 S 305/99
6 S 305/99Kantonsgericht21.01.2000
Regest
Das Risiko, vertragliche Hauptpflichten infolge von Beeinträchtigungen durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt. (hier tropischer Wirbelsturm ind der Dominikanischen Republik) nicht erbringen zu können trägt im Rahmen der Erfolgshaftung nach § 651 c BGB der Reiseveranstalter.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 6 S 305/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-21
Aktenzeichen: 6 S 305/99
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2000:0121.6S305.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: §§ 651 d, 651 c BGB
Leitsätze
Das Risiko, vertragliche Hauptpflichten infolge von Beeinträchtigungen durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt. (hier tropischer Wirbelsturm ind der Dominikanischen Republik) nicht erbringen zu können trägt im Rahmen der Erfolgshaftung nach § 651 c BGB der Reiseveranstalter.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Juli 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.504,80 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Januar 1999 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 %
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.