3 o 287/01•Landgericht Kleve, 2002-02-22, 3 o 287/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 3 o 287/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-22
Aktenzeichen: 3 o 287/01
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2002:0222.3O287.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.450,00 EUR abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.
Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen inländischen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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