4 T 166/02•Landgericht Kleve, 2002-04-30, 4 T 166/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 4 T 166/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-30
Aktenzeichen: 4 T 166/02
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2002:0430.4T166.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts L vom 10.04.2002 wird als unzulässig verworfen.
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