2 O 323/01•Landgericht Kleve, 2002-05-29, 2 O 323/01
Landgericht Kleve, 2002-05-29, 2 O 323/01
2 O 323/01Kantonsgericht29.05.2002
Regest
Wandlungsklage hinsichtlich eines gekauften Blindenhundes erfolgreich, weil Täuschung über die Richtigtkeit des mitgelieferten Geburtsnachweises (als zugesichterte Eigenschaft des Hundes)
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 2 O 323/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-29
Aktenzeichen: 2 O 323/01
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2002:0529.2O323.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 90 BGB, § 459 Abs. 2 BGB a.F.
Leitsätze
Wandlungsklage hinsichtlich eines gekauften Blindenhundes erfolgreich, weil Täuschung über die Richtigtkeit des mitgelieferten Geburtsnachweises (als zugesichterte Eigenschaft des Hundes)
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.306,20 EUR - in Buchstaben: vierzehntausenddrei-hun-dert-undsechs 20/100 Euro - (27.980,50 DM) nebst 5 % Zinsen seit dem 20.09.2001 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des von der Beklagten unter dem Namen "X" und dem Wurftag 11.02.1997 gelieferten Labrador/ Retriever. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von
18.500,-- Euro.
Sicherheit kann auch durch die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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