Landgericht Kleve, 2003-07-30, 4 O 106/02

4 O 106/02Kantonsgericht30.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 4 O 106/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-30

Aktenzeichen: 4 O 106/02

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2003:0730.4O106.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: § 812 BGB, § 818 BGB, § 267 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Si-cherheitsleistung i.H.v. 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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