1 O 174/02•Landgericht Kleve, 2003-09-12, 1 O 174/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 1 O 174/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-12
Aktenzeichen: 1 O 174/02
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2003:0912.1O174.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.007,43 EUR nebst 4 % Zinsen aus 5.137,50 EUR vom 17.09.2002 bis 07.04.2003, aus 21.369,64 EUR vom 08.04.2003 bis 07.05.2003, aus 23.281,69 EUR vom 08.05.2003 bis 26.06.2003 sowie aus 26.007,43 EUR seit dem 27.06.2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 89 % die Beklagte und zu 11 % die Klä-gerin.
Das Urteil ist - für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages - vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.