Landgericht Kleve, 2004-06-22, 111 Qs 66/04

111 Qs 66/04Kantonsgericht22.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 111 Qs 66/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-22

Aktenzeichen: 111 Qs 66/04

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2004:0622.111QS66.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Auf die Beschwerde des Zeugen x wird der Beugehaftbeschluss des Amtsgerichts Kleve vom 28.05.2004 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse auferlegt.

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