111 Qs 66/04•Landgericht Kleve, 2004-06-22, 111 Qs 66/04
Landgericht Kleve, 2004-06-22, 111 Qs 66/04
111 Qs 66/04Kantonsgericht22.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 111 Qs 66/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-22
Aktenzeichen: 111 Qs 66/04
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2004:0622.111QS66.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
Auf die Beschwerde des Zeugen x wird der Beugehaftbeschluss des Amtsgerichts Kleve vom 28.05.2004 aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Landeskasse auferlegt.
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