Landgericht Kleve, 2004-08-10, 111 Qs 53/04

111 Qs 53/04Kantonsgericht10.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 111 Qs 53/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-10

Aktenzeichen: 111 Qs 53/04

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2004:0810.111QS53.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Widerrufs-beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 19.03.2004 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Verurteilten werden der Landeskasse auferlegt.

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