Landgericht Kleve, 2004-12-17, 8 O 1/04

8 O 1/04Kantonsgericht17.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 8 O 1/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-17

Aktenzeichen: 8 O 1/04

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2004:1217.8O1.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 27.143,84 EUR (in Worten: Siebenundzwanzigtausendeinhundertdreiundvierzig 84/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 26. Oktober 2002 zu zahlen.

Die weiter gehende Klage wird abgewiesen

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 69 %, die Beklagten

31 % zu tragen.

Das Urteil ist für die Klägerin in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstrecken-den Betrages, für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck-bar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Zwangsvollstreckung in vorgenannter Höhe Sicherheit leisten.

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