Landgericht Kleve, 2005-02-09, 4 T 30/05

4 T 30/05Kantonsgericht09.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 4 T 30/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-09

Aktenzeichen: 4 T 30/05

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2005:0209.4T30.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert.

Der amtierende Gerichtsvollzieher wird angewiesen, den Vollstrek-kungsauftrag der Gläubigerin vom 4. November 2004 in Form des Hilfsantrages zum Annahmeverzug auszuführen.

Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tra-gen.

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