Landgericht Kleve, 2006-10-27, 4 T 129-131/77 LG Kleve

4 T 129-131/77 LG KleveKantonsgericht27.10.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 4 T 129-131/77 LG Kleve — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-27

Aktenzeichen: 4 T 129-131/77 LG Kleve

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2006:1027.4T129.131.77LG.KL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Angefochtene Beschluß wird aufgehoben soweit die vorgenannte Gläubigerin betroffen ist.

Die Erinnerung des Schuldners vom 2. März 1977 gegen die Pfändung vom 24. Februar 1977 wird zurückgewiesen, soweit die vorgenannte Gläubigerin betroffen ist.

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 11. Mai 1977 wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen den Beschluß des Amtsgericht Geldern vom 9. Februar 1977 richtet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner, soweit es sich um die Beschwerde gegen den Beschluß vom 18. April 1977 handelt, und die Gläubigerin trägt die Kosten, soweit es sich um die Beschwerde gegen den Beschluß vom 9. Februar 1977 handelt.

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