4 T 129-131/77 LG Kleve•Landgericht Kleve, 2006-10-27, 4 T 129-131/77 LG Kleve
Landgericht Kleve, 2006-10-27, 4 T 129-131/77 LG Kleve
4 T 129-131/77 LG KleveKantonsgericht27.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 4 T 129-131/77 LG Kleve — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-27
Aktenzeichen: 4 T 129-131/77 LG Kleve
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2006:1027.4T129.131.77LG.KL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Angefochtene Beschluß wird aufgehoben soweit die vorgenannte Gläubigerin betroffen ist.
Die Erinnerung des Schuldners vom 2. März 1977 gegen die Pfändung vom 24. Februar 1977 wird zurückgewiesen, soweit die vorgenannte Gläubigerin betroffen ist.
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 11. Mai 1977 wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen den Beschluß des Amtsgericht Geldern vom 9. Februar 1977 richtet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner, soweit es sich um die Beschwerde gegen den Beschluß vom 18. April 1977 handelt, und die Gläubigerin trägt die Kosten, soweit es sich um die Beschwerde gegen den Beschluß vom 9. Februar 1977 handelt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.