4 O 110/06•Landgericht Kleve, 2006-11-22, 4 O 110/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 4 O 110/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-22
Aktenzeichen: 4 O 110/06
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2006:1122.4O110.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen
a)
über die Ausstellung und Benutzung der „SparkassenCard“-Folge Nr. 1 durch Vorlage der Vertragsunterlagen und Abrechnungen so-wie über die Ausstellung der „SparkassenCard“-Folge Nr. 0 durch Vorlage der Vertragsunterlagen,
b)
über das bei der Beklagten geführte Konto mit der Nr.: 300632 durch Vorlage der Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse vom 01.01.2005 bis 31.01.2006
Zug um Zug gegen Zahlung von 98,-- Euro
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an den Kläger 278,05 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz seit dem 20.05.2006 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 750,-- Euro vorläufig vollstreckbar.
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