Landgericht Kleve, 2007-07-03, 6 T 62/07

6 T 62/07Kantonsgericht03.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 6 T 62/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-03

Aktenzeichen: 6 T 62/07

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2007:0703.6T62.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 23.05.2007 wird abgeändert. Der Beklagten wird auch Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin y gewährt, soweit sie im Wege der Widerklage beantragen will, den Kläger zu verurteilen, an die Beklagte 606,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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