6 T 62/07•Landgericht Kleve, 2007-07-03, 6 T 62/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 6 T 62/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-03
Aktenzeichen: 6 T 62/07
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2007:0703.6T62.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 23.05.2007 wird abgeändert. Der Beklagten wird auch Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin y gewährt, soweit sie im Wege der Widerklage beantragen will, den Kläger zu verurteilen, an die Beklagte 606,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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