4 T 386/06•Landgericht Kleve, 2007-08-22, 4 T 386/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Kleve — 4 T 386/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-22
Aktenzeichen: 4 T 386/06
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2007:0822.4T386.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Das Grundbuchamt wird angewiesen, von seinen in der Zwischenverfügung vom 29. September 2006 und dem weiteren Vermerk vom 15. November 2006 erhobenen Beanstandungen bezüglich des Nachweises der Vertretungsbefugnis der Frau x Abstand zu nehmen und den Löschungsantrag vom 21. September 2006 erneut zu bescheiden.
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