Landgericht Kleve, 2008-12-16, 110 KLs 303 Js 1295/07 (51/08)

110 KLs 303 Js 1295/07 (51/08)Kantonsgericht16.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Kleve — 110 KLs 303 Js 1295/07 (51/08) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-16

Aktenzeichen: 110 KLs 303 Js 1295/07 (51/08)

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2008:1216.110KLS303JS1295.0.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie wegen gewerbsmäßiger Untreue in 27 Fällen unter Auflösung der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil der 9. großen Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts Kleve vom 18.12.2007 und unter Einbeziehung der bereits rechtskräftigen Einzelstrafen aus dem Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve vom 21.07.2006 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren und 6 Monaten

sowie wegen gewerbsmäßigen Betruges in 4 Fällen und gewerbsmäßiger Untreue in einem weiteren Fall unter Einbeziehung der in dem Urteil der 9. großen Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts Kleve vom 18.12.2007 verhängten Einzelstrafe von 8 Monaten zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren

verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.

  • §§ 263 Abs.1, Abs.3 Nr.1, 266 Abs.1, Abs.2, 52, 53 StGB –

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